MIETBEDINGUNGEN

A - VERSICHERUNG:

Das Fahrzeug ist mit einer RCA Versicherung mit Deckung bis zum 25.800.000,00 Euro fuer Sach- und Personenschaeden und weitere Mittfahrer versichert und mit einer Kasco Versicherung fuer Schaeden an Fahrzeug, Diebstahl und Brand mit Selbstbehalt von 10% des Fahrzeugswertes, Mindestselbstbehalt 515,00 Euro. Auf Wunsch des Kunden koennen wir Einsicht in die Versicherungspolizzen gewaehren. Nicht in der Diebstahl- und Brandversicherung inbegriffen sind Radio, TV und andere mitgefuehrte Gegenstaende. Die Kasco Versicherung deckt evtl. vom Kunden verursachte Innnen- und Aussenschaeden nicht z.B. Sitze, Betten, Radio, TV, Antenne, Lichter, Kuehlschrank, Sonnendach usw.Eine Kaution muss in Bargeld oder Scheck bei der Abfahrt hinterlegt werden und wird bei der Rueckgabe des Fahrzeuges nach einer Routinekontrolle unsererseits zurueckerstattet Eventuelle Schaeden an Moeblirung und WC Anlagen, vom Kunden aus Vernachlaessingung verursacht, muessen komplett vom Mieter bezahlt werden. Der Mieter erklaert hiermit, dass die „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ die Kaution fuer evtl. Reparaturen ganz oder teilweise verwenden darf.

B - REPARATUREN:

Fuer jede eventuell notwendige Reparatur muss der Mieter eine Genehmigung der „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ einholen und der Betrag wird nur bei Vorlage einer an  die Firma „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ adressierten Rechnung zurueckerstattet.Der Mieter traegt die gesamten Kosten, wenn die Schaeden aus Unachtsamkeit und Vernachlaessigung der Routinekontrollen verursacht werden.

C - FREISTELLUNG VON DER HAFTUNG:

Die „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ kann fuer Personenschaeden, die bei der Benutzung des Wohnmobils entstanden, nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso fuer Verlust oder Schaeden an Gegenstaenden die im Fahrzeug gelassen wurden. Der Vermieter haftet nicht fuer Schaeden und Zweischenfaelle, die durch verspaetete Rueckgabe, Unfaelle, oder anderen Ursachen entstanden sind z.B. Absagen

D - LASTSCHRIFTEN:

Der Kunde muss auf Anfrage der „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ unter folgenden Bedingungen Schulden bezahlen:
1 verspaetete Rueckgabe bzw. Ueberschreitung der maximalen Kilometer , siehe gueltige Tarife
2 evtl. Strafezahlungen, Gerichtskosten onder Sonstiges, die waehrend der Mietzeit enstanden sind und an die Firma Valtesse adressiert werden. Bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln haftet ausschliesslich der Mieter bzw der Fahrzeuglenker.

D - UNFAELLE:

Jede Art von Unfall muss innerhalb von 24 Stunden schrieftlich der zustaendigen Behoerde und  der „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ mitgeteilt werden. Der Mieter darf sich nicht fuer schuldig erkennen und muss moeglichst genaue Daten von Zeugen oder einbezogenen Fahrzeugen einholen.
Wir empfehlen eine Zusammenarbeit mit der „CAMPERVALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ und deren Versicherung fuer jede Art von rechtlicher Nachforschung und Strafverfahren.

F- BENUTZUNGSBEDINGUNGEN: Der Kunde muss das Fahrzeug mit der notwendigen Sorgfalt behandeln und verwenden und ausserdem darf das Fahrzeug nicht zum Schieben oder Ziehen anderer Fahrzeuge, fuer Rennen, Wettbewerbe ecc., gegen gueltige Zoll/, Steuer/, oder Verkehrsvorschriften genutzt werden. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw. von einer von der Camper Valtesse authorisierte Person gelenkt werden, es darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen,Schlafmitteln, Betaubungsmitteln oder jeder anderen Art von Substanz, die die Reaktionsfaehigkeit beeinflusst, gelenkt werden. Ausserdem sind Reisen ins Ausland nur mit Genehmigung der „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ erlaubt.

G - NICHTEINHALTUNG DER MIETSDAUER UND ABSAGEN VON RESERVIERUNGEN:

Es wird keine Kostenrueckerstattung gewaehrleistet, falls der Kunde aus persoenlichen Gruenden die reservierte Mietsdauer verkuerzt.   
Im Falle einer Absage innerhalb 31 Tage vor Beginn des Mietvertrags fallen keine Kosten an. Erfolgt die Absage innerhalb des 30. und 16. Tage vor Beginn des Mietvertrags muessen 50% des Mietsbetrag bezahlt werden.Erfolgt es nach dem 16. Tag vor Beginn des Mietsvertrages muessen die gesamten Mietkosten getragen werden. In jedem Fall fallen bei einer Absage 52,00 Euro Verwaltungskosten an.

H - FAHRZEUGRUECKGABE:

Tag und Uhrzeit der Fahrzeugrueckgabe sind genauestens einzuhalten, da das Fahrzeug dem nachfolgenden Mieter rechtzeitig uebergeben werden muss.Eine Verspaetung muss so schnell wie moeglich mitgeteilt werden, die Kosten pro verspaetetem Tag verdreifachen sich Die Rueckgabe des Fahrzeugs erfolgt bei „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ Via Roma 47, Gorle (BG) zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Das Fahrzeug wird unsererseits gewaschen, geputzt und desinfiziert uebergeben und muss unter den selben Bedingungen, sowie mit geleerten WC Anlagen   zurueckgegeben werden. Im Fall von Nichtbeachtung werden die Kosten dem Mieter auferlegt.

I - SCHUTZ DER PRIVACY:

Der Mieter gewaehrt der „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“, die Daten der Personen einzuholen und aufzubewahren laut Gesetz 675/96. Das Loeschen und Aenderung der Daten koennen durch die Uebersendung eines Briefes an die „CAMPER VALTESSE NOLEGGI S.R.L.“ erfolgen.


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